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Ab dem 26. April besteht eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler

Ein Betreten des Schulgeländes und die Teilnahme an schulischen Präsenzveranstaltungen ist nur unter Beachtung der bestehenden „Testpflicht" möglich. Dies gilt auch für die Notbetreuung.

Da die Testung auf Grund der gesetzlichen Neuregelung nunmehr verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist, bedarf es vor der Testung keiner Einverständniserklärung durch die Eltern mehr. Daher werden sich alle Kinder unserer Schule, die an schulischen Präsenzveranstaltungen und an der Notbetreuung teilnehmen, ab dem 26.04.2021 mindestens 2 mal wöchentlich selber testen müssen. Möglich ist auch eine entsprechend regelmäßige Testung in einem Testzentrum oder beim Arzt.