Informationen zum Schulbetrieb nach den Pfingstferien
Weiterhin gilt:
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nur bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte zulässig für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden.