Corona-Informationen zum 31.01.2022
Anpassung der Absonderungsregeln und der Teststrategie
Ab dem 31.01.2022 müssen sich ausschließlich infizierte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und anderes infiziertes Personal gemäß den geltenden Absonderungsregelungen isolieren.
Die Personen aus dem Umkreis der infizierten Person müssen dann nicht mehr in Quarantäne.
Somit testen sich alle Personen der betroffenen Lerngruppe oder Klasse, so wie bereits aktuell geltend, an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen selbst.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wird die anlasslose Testfrequenz von bisher zwei auf jetzt drei Testungen pro Woche (Montag, Mittwoch, Freitag) zunächst bis zu den Winterferien erhöht .
Weiterhin gilt, dass geimpfte und genesene Personen an den Testungen auf freiwilliger Basis teilnehmen können; bei Minderjährigen müssen die Eltern zustimmen.
Die Regelungen treten mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung und der neuen Absonderungsverordnung am kommenden Montag, 31. Januar 2022, in Kraft.
Auch weiterhin kann das örtliche Gesundheitsamt im begründeten Einzelfallweitergehende Maßnahmen anordnen.
Vorgehensweise nach positivem Schnelltest in der SchuleNach einem positiven Schnelltest in der Schule werden umgehend die Erziehungsberechtigten informiert. Das Kind muss dann zeitnah von der Schule abgeholt werden. Die weitere Vorgehensweise entnehmen Sie der folgenden Tabelle: |
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Durchführung eines zertifizierten PoC-Tests oder PCR-Tests An einer offiziellen Teststation lassen Sie Ihr Kind zeitnah durch einen zertifizierten PoC-Test oder einen PCR-Test ein weiteres Mal testen. |
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Negatives Ergebnis
→ Ihr Kind darf wieder in die Schule → Dokument der Testung bei Rückkehr in die Schule mitbringen oder vorab per Mail senden |
Positives Ergebnis
→ Meldung umgehend an die Schulleitung → Tag 0 ist der Tag der Testung → 10 Tage Quarantäne → Ihr Kind darf am 11. Tag wieder in die Schule, vorausgesetzt es ist symptomfrei → Verkürzung der Quarantäne am 8. Tag möglich durch negatives Ergebnis bei PoC-Test oder PCR-Test und Symptomfreiheit → Dokument der Testung bei Rückkehr in die Schule mitbringen oder vorab per Mail senden |
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Vorgehensweise bei Infektion in der Familie oder direktem Umfeld (K1 Kontakt) |
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Meldung an Schulleitung | |
Kind geht nicht in die Schule | |
Durchführung eines zertifizierten PoC-Tests oder PCR-Tests An einer offiziellen Teststation lassen Sie Ihr Kind zeitnah durch einen zertifizierten PoC-Test oder einen PCR-Test testen. |
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Negatives Ergebnis → 10 Tage Quarantäne, Ausnahme: Ihr Kind ist genesen oder geimpft → Freitesten durch einen zertifizierten Schnelltest oder PCR-Test am 6.Tag möglich → Ihr Kind darf bei negativem Testergebnis wieder in die Schule → Dokument der Testung bei Rückkehr in die Schule mitbringen oder vorab per Mail senden |
Positives Ergebnis → Meldung umgehend an die Schulleitung → Tag 0 ist der Tag der Testung → 10 Tage Quarantäne → Ihr Kind darf am 11. Tag wieder in die Schule, vorausgesetzt es ist symptomfrei → Verkürzung der Quarantäne am 8. Tag möglich durch negatives Ergebnis bei PoC-Test oder PCR-Test und Symptomfreiheit → Dokument der Testung bei Rückkehr in die Schule mitbringen oder vorab per Mail senden |
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Dokument der Testung bei Rückkehr in die Schule vorlegen oder vorab per Mail senden