Änderung des Testkonzepts und der Regelungen ab dem 4. April
Für die Zeit vom 4. April bis zum 29. April gilt:
- Alle Schülerinnen und Schüler erhalten das Angebot, sich auf freiwilliger Basis zweimal wöchentlich mit Selbsttests zu testen.
- Bei Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus in einer Klasse besteht für die Person, die einen positiven Selbsttest aufweist, eine Pflicht zur Absonderung.
- Alle anderen Personen dieser Klasse müssen sich für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich selbst testen.
Ab dem 4. April gilt:
- Die Maskenpflicht entfällt sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden.