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Änderung des Testkonzepts und der Regelungen ab dem 4. April

Für die Zeit vom 4. April bis zum 29. April gilt:

  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten das Angebot, sich auf freiwilliger Basis zweimal wöchentlich mit Selbsttests zu testen.
  • Bei Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus in einer Klasse besteht für die Person, die einen positiven Selbsttest aufweist, eine Pflicht zur Absonderung.
  • Alle anderen Personen dieser Klasse müssen sich für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich selbst testen.

Ab dem 4. April gilt:

  • Die Maskenpflicht entfällt sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden.