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Krankmeldung
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Verhalten im Krankheitsfall

Sollte Ihr Kind erkrankt sein, sind Sie verpflichtet, die Schule umgehend darüber zu informieren. Dies kann telefonisch vor Unterrichtsbeginn erfolgen oder über eine schriftliche Nachricht, welche durch einen Mitschüler übermittelt werden kann. Bitte beachten Sie, dass unser Büro nur zeitweise besetzt ist. Sie können die Krankmeldung jedoch bis 7:45 Uhr auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Später erfolgende Krankmeldungen erreichen die jeweilige Lehrkraft nicht mehr rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn.

Leider führen zu spät oder gar nicht erfolgende Krankmeldungen sehr häufig dazu, dass die Lehrkräfte dem Fehlen des jeweiligen Schülers nachgehen müssen. Dies ist während der Unterrichtszeit jedoch kaum möglich.

Ab dem 3. Fehltag muss der Klassenleitung eine schriftliche Mitteilung vorliegen.

Wir danken für Ihre Mithilfe!